Behandlungskosten
Heilmittelverordnung für Ergotherapie
Die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie und somit auch ein ärztlicher Behandlungsauftrag.
Ergotherapie kann aber auch ohne ärztlichen Behandlungsauftrag komplett privat gezahlt werden, also ohne Rückerstattung von den Krankenkassen.
Sie erhalten eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich „Rezept“) für Ergotherapie von Hausärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Neurolog:innen, Psychiater:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen. Diese legen eine Diagnose fest, entsprechend dem ICD10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Eine reguläre Heilmittelverordnung umfasst 10-20 Termine, je nach Diagnosegruppe (PS1, PS2, PS3 oder PS4). Weitere Heilmittelverordnungen auszustellen liegt im Ermessen Ihrer Ärzt:in.
Da die Wartelisten für Ergotherapie lang sein können, ist es sinnvoll sich erst eine Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen, wenn Sie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung Ihre erste Ergotherapie-Einheit wahrnehmen können.
Zuzahlung & Befreiung
Sofern Sie über 18 Jahre alt sind und keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, tragen Sie 10€ pro Heilmittelverordnung und 10% pro wahrgenommenener Leistung selbst. Diesen Betrag zahlen Sie in der Praxis per sumup oder überweisen Sie an die Praxis. Die Zuzahlung ist der von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegte Eigenanteil an der Therapie. Die Zuzahlungsbeiträge sind je nach Leistung unterschiedlich und ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Hier finden Sie die Leistungsbeschreibungen und entsprechenden Zuzahlungsbeiträge des GKV-Spitzenverbands.
Volle Kostentransparenz ermöglicht diese Excel Tabelle mit Berechnungsbeispielen und der Vorlage für eine eigene Berechnungstabelle.
Unser Behandlungsvertrag (Stand 01.06.2024) beinhaltet die Zuzahlungsbeträge für die regulären Heilmittelverordnungen und Blankoverordnungen.
Eine Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Krankenkasse, um diese zu erfahren. Eine erste Orientierung bietet die Verbraucherzentrale. Die Befreiung gilt jeweils für ein Jahr und kann auch rückwirkend ausgestellt werden. Bitte informieren Sie uns über Ihre Zuzahlungsbefreiung, damit Sie keine Rechnung von der Praxis erhalten.
Blankoverordnung
Die Blankoverordnung kann derzeit im psychischen Bereich nur für die Diagnosegruppen PS3 und PS4 ausgestellt werden und betrifft daher noch nicht alle Patient:innen. Der erste Therapietermin muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum stattfinden. Ab Ausstellungsdatum ist die Blankoverordnung 16 Wochen gültig. Erst einen Tag nach 16 Wochen erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis eine weitere Blankoverordnung - der Termin zur Abholung einer neuen Heilmittelverordnung ist somit taggenau planbar. Die Anzahl und Dauer der Unterbrechungen ist frei. Ein Abbruch/Beendigung der Therapie ist jederzeit möglich, jedoch erhalten Sie dennoch erst nach 16 Wochen eine neue Blankoverordnung. Mit einer anderen Diagnose können Sie jedoch auch parallel zur Blankoverordnung eine reguläre Heilmittelverordnung erhalten.
Wir entscheiden mit Ihnen gemeinsam über:
- Hirnleistungstraining (HLT), Psychisch-funktionelle Behandlung (PFB) oder im Wechsel
- Einzel-, Gruppe- oder Parallelbehandlung, auch im Wechsel
- Frequenz = 1-5x pro Woche
- Therapiedauer: 30-180 min pro Tag
- 2 x Integration in das häusliche Umfeld pro Blankoverordnung sind möglich
Privatversicherte & Selbstzahler:innen
Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und zu welchem Anteil eine ergotherapeutische Behandlung von Ihrer Privatversicherung erstattet wird. Nach Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) werden die privaten Honorare mit dem 1,8 bis 2,3-fachen Satz der Leistungsvergütung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (Vdek) berechnet. ergotherapie foster nimmt den 1,8-fachen Satz.
Wir schließen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag, inklusive Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt nach 10 oder 20 Behandlungen oder vorzeitigem Abbruch mit Ihnen direkt. Dann reichen Sie die Rechnung ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.privatpreise.de
Terminabsagen
Wir sind leidenschaftlich gern Ergotherapeut:innen und dennoch leben wir auch davon. Daher bedeuten kurzfristige Behandlungsausfälle auch Verdienstausfall, sofern sich keine spontane Lösung findet, wie z.B. den Termin per Video oder Telefon ggf. auch verkürzt durchführen. Wenn Sie also Termine weniger als 24h im Voraus absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen die Kosten privat in Rechnung zu stellen und nicht über die Heilmittelverordnung abzurechnen.
Wenn Sie akute Krankheitssymptome, wie z.B. Fieber, starker Husten oder Durchfall haben, bleiben Sie bitte zu Hause und sagen Sie uns so schnell wie möglich Bescheid, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Bedauerlicherweise können wir auch bei akuten Erkrankungen, aus wirtschaftlichen Gründen, nicht von unserer oben genannten Regelung zu Terminabsagen abweichen.