Behandlungskosten

Heilmittelverordnung für Ergotherapie

Die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Voraussetzung dafür ist eine gültige Heilmittelverordnung für Ergotherapie und somit auch ein ärztlicher Behandlungsauftrag.

Ergotherapie kann aber auch ohne ärztlichen Behandlungsauftrag komplett privat gezahlt werden, also ohne Rückerstattung von den Krankenkassen.

Sie erhalten eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich „Rezept“) für Ergotherapie von Hausärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Neurolog:innen, Psychiater:innen und psychologischen Psychotherapeut:innen. Diese legen eine Diagnose fest, entsprechend dem ICD10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Eine Heilmittelverordnung umfasst 10-20 Termine, je nach Diagnosegruppe und weitere Heilmittelverordnungen auszustellen liegt im Ermessen Ihrer Ärzt:in.

Da die Wartelisten für Ergotherapie lang sein können, ist es sinnvoll sich erst eine Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen, wenn Sie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung Ihre erste Ergotherapie-Einheit wahrnehmen können.

Zuzahlung & Befreiung

Sofern Sie über 18 Jahre alt sind und keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, tragen Sie 10€ pro Heilmittelverordnung und 10% pro wahrgenommenen Termin und Leistung selbst. Diesen Betrag zahlen Sie in der Praxis per sumup oder überweisen Sie an die Praxis. Die Zuzahlung stellt kein Zuverdienst für die Praxis, sondern den Patient:innenanteil an der Gesamtleistung dar.

Die Zuzahlungsbeiträge sind je nach Leistung unterschiedlich und ändern sich in unregelmäßigen Abständen, aktuell zum 01.04.2023. Hier finden Sie die aktuellen Leistungsbeschreibungen und entsprechenden Zuzahlungsbeiträge.

Je nach Bedarf können auch weniger als die verordneten Therapieeinheiten wahrgenommen werden - die Rezeptgebühr von 10€ ist jedoch in jedem Fall zu zahlen.

Eine Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Krankenkasse, um diese zu erfahren. Eine erste Orientierung bietet die Verbraucherzentrale.

Die Befreiung gilt jeweils für ein Jahr und kann auch rückwirkend ausgestellt werden. Bitte legen Sie Ihre Befreiungsbescheinigung vor, damit Sie keine Rechnung von der Praxis erhalten.

Privatversicherte & Selbstzahler:innen

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und zu welchem Anteil eine ergotherapeutische Behandlung von Ihrer Privatversicherung erstattet wird. Nach Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) werden die privaten Honorare mit dem 1,8 bis 2,3-fachen Satz der Leistungsvergütung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (Vdek) berechnet. ergotherapie foster nimmt den 1,8-fachen Satz.

Wir schließen vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag, inklusive Honorarvereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt nach 10 oder 20 Behandlungen oder vorzeitigem Abbruch mit Ihnen direkt. Dann reichen Sie die Rechnung ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.privatpreise.de

Terminabsagen

Wir sind leidenschaftlich gern Ergotherapeut:innen und dennoch leben wir auch davon. Daher bedeuten kurzfristige Behandlungsausfälle auch Verdienstausfall, sofern sich keine spontane Lösung findet. Wenn Sie also Termine weniger als 24h im Voraus absagen, behalte wir es uns vor, Ihnen die Kosten privat in Rechnung zu stellen, also nicht über die Heilmittelverordnung abzurechnen. Die Abrechnung von nicht geleisteten Behandlungen über die Heilmittelverordnung wäre Betrug an den Krankenkassen.

Wenn Sie akute Krankheitssymptome, wie z.B. Fieber, Husten oder Durchfall haben, bleiben Sie bitte zu Hause und sagen Sie uns so schnell wie möglich Bescheid, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können.