Behandlungsablauf
Kontaktaufnahme
Sie haben bereits eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie erhalten? Kontaktieren Sie uns per Anruf, E-Mail, SMS, Threema oder WhatsApp, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Der erste wahrgenommene Termin auf der Heilmittelverordnung muss innerhalb von 28 Tagen stattfinden. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass je nach Auslastung der Praxis eine Wartezeit entstehen kann.
Sie haben noch keine Heilmittelverordnung, aber haben Interesse an einer ergotherapeutischen Behandlung? Kontaktieren Sie uns per Anruf, E-Mail, SMS, Threema oder WhatsApp. In einem telefonischen Orientierungsgespräch (ca. 15 Minuten) ermitteln wir, ob und welches ergotherapeutische Angebot für Sie sinnvoll ist. Unter Musterverordnung finden Sie Muster nach denen Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin eine Heilmittelverordnung vor unserem ersten Termin ausstellen kann.
WICHTIG: Eine Behandlung ohne eine gültige Heilmittelverordnung und somit ohne ärztlichen Behandlungsauftrag kann nur auf eigene Kosten stattfinden. Terminabsagen kürzer als 24h vorher werden privat in Rechnung gestellt. Nicht stattgefundene Termine können nicht über die Heilmittelverordnung abgerechnet werden, da dies Betrug an den Krankenkassen wäre.
Erst- und Folgetermine
Die Heilmittelverordnung gibt vor, ob Ergotherapie als Einzel- oder Gruppentherapie verordnet ist. Bei einer Einzeltherapie ist es wichtig sich erstmal kennenzulernen, um herauszufinden, ob sich beide Therapiepartner:innen eine Zusammenarbeit vorstellen können. Wir besprechen Ihr Anliegen, Herausforderungen, Ziele und Wünsche. Eine psychisch-funktionelle Einzeltherapie dauert jeweils 60 Minuten und findet in der Regel einmal in der Woche oder alle 14 Tage statt. Eine Einzeltherapie Hirnleistungstraining dauert 45 Minuten.
Bei einer Gruppentherapie findet das Kennenlernen in der Gruppe, ggf. nach einem Erstgespräch, statt. Die Gruppengröße liegt bei drei bis sechs Personen. Die Gruppentherapien variieren inhaltlich, siehe Therapieangebote. Eine Gruppentherapie dauert zwischen 60 und 90 Minuten, je nach Inhalt.
Eine Parallelbehandlung findet mit zwei Patient:innen statt und dauert 45-60 Minuten.
Je nach Bedarf können auch weniger als die verordneten Therapieeinheiten wahrgenommen werden - die Rezeptgebühr von 10€ ist jedoch in jedem Fall zu zahlen. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der Heilmittelverordnungen, jedoch ist dies Ermessenssache des ärztlich Behandelnden.
Behandlungsvertrag
Zu Behandlungsbeginn müssen Sie Ihre Einwilligung zur zweckgebundenen Verarbeitung Ihrer Daten geben. Sie erhalten einen Behandlungsvertrag zur Unterschrift, der die Grundlage für unsere Zusammenarbeit bildet zu: Datenschutz & Schweigepflicht, Terminabsagen, Informationen zur Zuzahlung und fehlende Heilmittelverordnung.