Behandlungsablauf

Kontaktaufnahme

Da Sie momentan mit mehreren Wochen oder Monaten Wartezeit rechnen müssen, warten Sie bitte mit der Ausstellung einer Heilmittelverordnung. Der erste wahrgenommene Termin auf der Heilmittelverordnung muss nämlich innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung stattfinden.

Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail mit folgenden Informationen:

Unter Musterverordnung finden Sie Muster nach denen Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin eine Heilmittelverordnung vor unserem ersten Termin ausstellen kann.

WICHTIG: Eine Behandlung ohne eine gültige Heilmittelverordnung und somit ohne ärztlichen Behandlungsauftrag kann nur auf eigene Kosten stattfinden. Absagen kürzer als 24h vor dem vereinbarten Termin werden privat in Rechnung gestellt.

Erst- und Folgetermine

In einem Erstgespräch finden wir heraus, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können. Wir besprechen Ihr Anliegen, Herausforderungen, Ziele und Wünsche. Sie erhalten einen Behandlungsvertrag zur Unterschrift, der die Grundlage für unsere Zusammenarbeit bildet zu: Datenschutz & Schweigepflicht, Terminabsagen, Informationen zur Zuzahlung und fehlende Heilmittelverordnung.

Eine psychisch-funktionelle Einzeltherapie dauert jeweils 60 Minuten und findet einmal in der Woche oder alle 14 Tage statt. Eine Einzeltherapie Hirnleistungstraining dauert 45 Minuten. Bei Blankoverordnungen sind 30-180 Minuten pro Tag möglich.

Bei einer Gruppentherapie findet das Kennenlernen in der Gruppe, nach einem Erstgespräch, statt. Die Gruppengröße liegt bei drei bis sieben Personen. Die Gruppentherapien variieren inhaltlich, siehe Therapieangebote. Eine Gruppentherapie dauert zwischen 45 und 90 Minuten, je nach Inhalt. Bei Blankoverordnungen sind 30-180 Minuten pro Tag möglich.

Ein Tandem oder Parallelbehandlung, findet mit zwei Patient:innen gleichzeitig statt. Die Dauer beträgt 45 Minuten bei Hirnleistungstraining und 60 Minuten bei psychisch-funktioneller Behandlung. Bei Blankoverordnungen sind 30-180 Minuten pro Tag möglich.

Je nach Bedarf können auch weniger als die verordneten Therapieeinheiten wahrgenommen werden - die Rezeptgebühr von 10€ ist jedoch ab dem ersten Termin zu zahlen. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung für die Anzahl der Heilmittelverordnungen, jedoch ist dies Ermessenssache des ärztlich Behandelnden. Bei Blankoverordnungen ist die Anzahl der Therapie-Einheiten innerhalb von 16 Wochen frei gestaltbar.